Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutshaus Koldevitz

 

1. Reiseanmeldung/Beherbergungsvertrag

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an.

Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/das Ferienhaus mittels einer Reservierungs- oder Buchungsbestätigung zugesagt worden ist (sowohl bei direkter Buchung über unsere Homepage als auch bei Buchung über ein Online-Buchungssystem).

2. Anzahlung/Bezahlung

2.1. Mit Vertragsabschluß (Zugang der Reservierungs-/ Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Reisepreises fällig und innerhalb von 7 Tagen an uns zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Anzahlungshöhe beträgt 20% des Gesamtpreises. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens 7 Tage vor Anreise unserem aufgeführten Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen, weniger als 7 Tage vor Anreise, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis zu zahlen.

2.2. Die Vermieter sind nur dann an die Reservierungs-/ Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Anzahlung/Zahlung in genannter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen ist. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

3. Reiserücktrittskostenversicherung

Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss dieser. Bitte benutzen Sie dafür den Überweisungsträger der Reiseversicherung, den Sie auf Wunsch mit der Reservierungsbestätigung erhalten. Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.

4. Bereitstellung der Ferienwohnungen/ Appartements

4.1. Reservierte Appartements-/ Ferienwohnungen stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten sich die Vermieter das Recht vor, kurzfristige bestellte Appartements, für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung der reservierten Zimmer ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr erfolgt. Sie werden gebeten, am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr das Appartement besenrein zur Verfügung zu stellen.

4.2. Die Vermieter sind berechtigt, bei verspätetem Freizug Mehrkosten zu berechnen.

5. Rücktritt des Mieters
Der Mieter kann bis zum Beginn des Aufenthaltes in der Ferienwohnung/ im Ferienhaus jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Vermieter von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt er vom Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann der Vermieter Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechung des Ersatzes berücksichtigen wir ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich möglich anderweitige Verwendung der Leistung. Die pauschalisierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Mieters:

  1. bis 21 Tage vor der vereinbarten Mietzeit 25 v.H. des vereinbarten Mietzinses
  2. bis 14 Tage vor der vereinbarten Mietzeit 50 v.H. des vereinbarten Mietzinses
  3. bis 7 Tage vor der vereinbarten Mietzeit 75 v.H. des vereinbarten Mietzinses
  4. am Reisetag oder bei Nichterscheinen 100 v.H. des vereinbarten Mietzinses

Erfolgte Anzahlungen werden mit der oben aufgeführten Pauschale verrechnet.

6. Rücktritt des Vermieters "Gutshaus Koldevitz"

Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen. 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns vertretbaren Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes erlangen.

8. Haftung und Pflichten

8.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit den Vermietern. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu verlassen.

8.2. Die Vermieter haften für alle mit Ihnen vereinbarten Leistungen. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Mietpreis beschränkt. Die Haftung der Vermieter wird auf Schäden beschränkt, die von den Vermietern vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, es sei denn es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Mieter haften in vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.

8.3. Die Vermieter haften nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

8.4. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während seines Aufenthaltes gegenüber den Vermietern schriftlich anzuzeigen.

8.5. Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermieter mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

9. Gewährleistung

9.1 Abhilfe

Wird die geschuldete Leistung vom Vermieter nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie für ihn einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2 Minderung

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen (Minderung). Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die Tauglichkeit des Mietobjektes gemindert ist. Sie ist durch Schätzung eines prozentualen Abschlages vom Mietpreis vorzunehmen.

9.3 Kündigung

Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienhausmietvertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch einen besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Der Mieter schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.4 Schadensersatz

Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Ferienhausaufenthaltes beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat.



10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.